Grundstück: Dioxin-Belastung hilft Steuern sparen - aber mühsam...

08-DEC-09

Aufwendungen eines Steuerzahlers für die Sanierung seines mit Dioxin belasteten Einfamilienhaus-Grundstücks können als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind:
  • Den Grundstückseigentümer trifft keine Schuld an der Belastung
  • Die Kontaminierung war zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs nicht erkennbar
  • Realistische Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen nicht
  • Der Eigentümer ist bodenschutzrechtlich zur Sanierung verpflichtet
  • Aufgrund der Dioxinbelastung können Gesundheitsgefährdungen bestehen (was allerdings durch ein amtliches technisches Gutachten nachzuweisen wäre)
  • Das Hausgrundstück geht "auch seiner Größe" nach nicht über das Übliche hinaus.
(Bundesfinanzhof, III R 56/04)